Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener hat dem Landesverband Psychiatrie-Erfahrener
Berlin-Brandenburg satzungswidrig das Stimmrecht in seinem erweiterten Vorstand
genommen. Dies war offensichtlich für den Bundesverband notwendig, um sich
im Anschluss daran mit der DGPPN so verbrüdern zu können, dass
er in einer sog. "Konsensgruppe" eine sog. "Behandlungsleitlinie
Schizophrenie" mit autorisiert konnte, die in vielen Ausführungen
psychiatrisches Elektroschocken zu einer unumstrittenen Behandlungsmethode
erklärt. Dies steht in eindeutigem Gegensatz zu unserer Satzung, in der
im § 2 Zweck und Ziele u.a. steht:
auf die Abschaffung von Zwangsbetreuung, Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen
und das Verbot von E-Schock-Behandlung ("Elektrokrampftherapie") hinzuwirken.
Somit blieb nur die Möglichkeit entweder die Satzung des Landesverbands
der Praxis des Bundesverbands anzupassen oder die satzungsgemäßen
Bindungen des Landesverbands an diese Bundesorganisation von Psychiatrie-Erfahrenen
zu beenden.
Der Vorstand des Landesverbands, sowie das Plenum im WFZ haben sich zu einem
vorrangigen Festhalten an den Zielen entschlossen und schlugen deshalb eine
Satzungsänderung vor, mit der sich der Landesverband von dieser Bundesorganisation
strukturell völlig trennt. Am 24.5. stimmte die Mitgliederversammlung des
Landesverbands diesem Vorschlag ohne Gegenstimme oder Enthaltung einstimmung
zu.