Einführung

Die Dissidentenfunk hat heute zum Thema die Diskussion um die Patientenverfügung.

Seit Thomas Szasz 1981 mit dem Vorschlag eines sog. psychiatrischen Testaments als individuellem Weg aus der psychiatrischen Folter an die Öffentlichkeit gegangen ist, hat sich zweierlei herausgestellt:
- einerseits wurde diese Form einer Patientenverfügung nirgends rechtlich verbindlich von den Vormundschaftsgerichten anerkannt, da sie sich auf keinen Gesetzestext direkt berufen konnte.
- Andererseits wurde der Ruf nach der rechtlich verbindlichen Anerkennung einer Patientenverfügung immer lauter, weil durch die Möglichkeiten der Intensivmedizin sich zunehmend Leute bedroht fühlten, sodaß sie ärztliche Maßnahmen am Lebensende Einhalt gebieten wollten. Die dazu verfassten Verfügungen konnten wiederum aus demselben Grund von Vormundschaftsgerichten willkürlich ausgelegt werden.

Durch das Urteil des Foucault Tribunals 1998 und des Russell Tribunals 2001 sowie in Folge der von uns seit 1999 genutzten Vorsorgevollmacht, kam die Diskussion in Bewegung. Die Allmachtsansprüche der Ärzte werden zunehmend in Frage gestellt, weil die Funktion der Weißkittel als Scharfrichter der Vernunft gesellschaftlich immer lächerlicher wird. Das eigene Wohl wird subjektiv bestimmt und so soll es auch in schwieriger Lage bleiben.

Diese Erkenntnis reifte auch beim Bundesgerichtshof. Im Jahr 2003 hat er die rechtliche Verbindlichkeit einer Patientenverfügung zumindest in einem unumkehrbaren Sterbeprozeß für wirksam erklärt.


Gesendet am 09.02.2006 im Dissidentenfunk (www.dissidentenfunk.de)

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