Zwei Befürworter einer Reichweitenbegrenzung anerkannten wiederum unisono, dass gegen den Willen nicht behandelt werden dürfe. Thomas Rachel von der CDU:
Befürworter einer unbeschränkten Patientenverfügung führen meistens an, es könne nicht sein, dass jemand gegen seinen Willen einer medizinischen Maßnahme unterzogen wird. Das ist richtig.
Die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin verfing sich genauso in einer Rhetorik dem aktuellen Willen zur Geltung zu verhelfen:
Wenn wir ein Gesetz machen, müssen wir bedenken, dass eine schriftliche
Patientenverfügung im eintretenden Fall durchaus von dem aktuellen
Willen abweichen kann, der immer vorgehen muss; denn die Patientenverfügung
rechtfertigt sich nur dadurch, dass sie den Willen des Betroffenen zum Zeitpunkt
der Entscheidung deutlich machen soll.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Zum Abschluß der O-Töne Ausschnitte aus der Rede von Kerstin Griese, die aufzeigte, daß gerade Fürsorglichkeit sich auf Selbstbestimmung berufen muß und dass dieser Standpunkt christlicher Moral entspricht:
Es ist schon erwähnt worden: Auch die Kirchen geben christliche Patientenverfügungen heraus, seit 1999 über 2,5 Millionen. Es gibt eine große Nachfrage. Die zweite Auflage wurde bezüglich der Reichweite erweitert, nämlich um zusätzliche Verfügungen für Situationen außerhalb der eigentlichen Sterbephase. Das heißt, das Bedürfnis danach ist anscheinend vorhanden und sehr groß...
...Krankheit, Sterben und Tod eines Menschen können nicht ohne seine
soziale Einbettung, ohne die Fürsorge anderer Menschen verstanden werden.
Ich will die Kammer für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen
Kirche in Deutschland zitieren, die unter dem Titel Sterben hat seine
Zeit ein interessantes Papier vorgelegt hat. Dort heißt es:
Der Respekt vor der Selbstbestimmung der Patienten ist
geradezu eine
Implikation der Fürsorge.
(Beifall des Abg. Joachim Stünker [SPD] und der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das heißt, Fürsorge und Selbstbestimmung gehören zusammen. Es
gehört gerade zur Fürsorgepflicht der Ärzte, dass sie die Selbstbestimmung
achten, dass sie Leben erhalten und Sterben nicht verlängern. Zum Leben
gehört das Sterben. Patientenverfügungen sollen dazu beitragen, dass
Ärzte diese Fürsorgepflicht wahrnehmen. Ich glaube, dass wir in der
Frage der Verbindlichkeit und Gültigkeit sehr eindeutige Regelungen für
Patientenverfügungen brauchen. Ich glaube, man kann meinem Kollegen Stünker
nicht unterstellen, dass er in seinem Entwurf einen Automatismus befürwortet.
Selbstverständlich muss eine Patientenverfügung immer interpretiert
werden. Es muss immer die Möglichkeit bestehen, dass auch mündliche
Äußerungen, körperliche Regungen oder Zeichen eines Patienten
in die Interpretation der Patientenverfügung einfließen. Brigitte
Zypries hat das vorhin die Gesamtschau des Lebens genannt. Niemand
wird sagen können, dass es einen absoluten Automatismus gibt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Auch die, die sich für die Regelung einer Patientenverfügung aussprechen,
werden, wie ich hoffe zumindest ist das mein Eindruck aus dieser Diskussion
, sagen: Wir müssen darauf achten, wie und wo sie zutrifft. Ich möchte
noch einmal aus dem Papier der EKD zitieren:
Wenn ein urteilsfähiger Patient angesichts von schwerster Krankheit und
Leiden Nahrung verweigert, verbietet es der Respekt vor dessen Selbstbestimmung,
ihn in diesem Fall zwangsweise zu ernähren. Wenn wir aber in dieser Weise
den Willen und die Selbstbestimmung des urteilsfähigen Patienten respektieren,
muss dies prinzipiell auch für den Fall seiner Urteilsunfähigkeit
gelten.
(Joachim Stünker [SPD]: Sehr gut!)