Stellungnahme der Forensik-Gruppe des BPE 9/1998
Forensische Psychiatrie beruht prinzipiell auf Projektionen und Rätselraten über die Absichten von Menschen, die strafbare Handlungen begangen haben.
Diese Verfahren entbehren grundsätzlich der Verifizierbarkeit und ähneln Orakeln oder astrologischen Erkenntnissen, sie sind rechtsfremd. Deshalb führen sie zu einem Sonderrecht, das in dem Begriff des Sonderopfers gipfelt, einer "Sonderbehandlung" von Menschen, die in der Tradition des NS-Unrechts steht.
Der BPE ist der Überzeugung, daß alle Menschen, die Straftaten begangen
haben, nach den Gesetzen des Strafrechts zu beurteilen sind, ein Kriterium
der Unzurechnungsfähigkeit ist unüberprüfbar und wider die Rechtssystematik.
Forensik soll als Sonderstrafanstalt abgeschafft werden. Wenn Ärzte der
Überzeugung sind, durch Therapien Kranken helfen zu können, können sie ihre
Professionalität in den Krankenabteilungen der Haftanstaften beweisen und
nach Erfolg ihrer Therapien den Haftrichter überzeugen, daß der geheilte
Patient vor Ablauf seiner Strafzeit entlassen werden kann.
Das bietet dem Patienten auch einen Anreiz, freiwillig das therapeutische
Behandeln zu unterstützen, denn medizinisch-therapeutisches Handeln muß
logischerweise ohne Zwang erfolgen.
Dadurch können Mediziner ihre ärztliche Kunst beweisen und das reine Willkürsystem psychiatrischer Begutachtung und unbefristeten Maßregelvollzuges wäre beendet. Es hat zutiefst totalitären Charakter.