Einschätzung der Situation: Editorial der Irren-Offensive

Die neue Lage nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof wird auch im Editorial der Irren-Ofensive Nr 13 kommentiert: https://www.antipsychiatrie.de/io_13/editorial_13.htm, wir zitieren.

Zwar hat der Bundesgerichtshof nicht wie erhofft die Zwangsbehandlung schnurstracks für illegal erklärt. Aber wahrscheinlich ist das sogar insofern ein Glück zu nennen, da wir in diesem Fall die volle Härte des Ressentiments und Hasses gegen uns abbekommen hätten, die sich in politischen Mehrheiten für eine Reparaturgesetzgebung widergespiegelt hätte. Die breit angelegte und mit mehreren Millionen Euro finanzierte Medienkampagne der Psychiatrie war schon angesagt. Ob wir diese Entwicklung wirklich hätten aufhalten können, ist fraglich. Stattdessen hat uns der BGH in eine komfortable Lage versetzt: unsere Kritik, die sich auf menschenrechtliche Argumente stützt, konnten wir durch Wolf-Dieter Narr und Thomas Saschenbrecker als Autoren einer Abhandlung in dem juristischen Fachblatt für dieses Rechtsgebiet schlechthin, der FamRZ, unterbringen. Die Abhandlung der FamRZ ist auch im Internet unter der Adresse: www.die-bpe.de/kritik veröffentlicht
Damit ist zweierlei erreicht worden:

a) in einer Auflage von 14.000 Exemplaren, verteilt bei allen Vormundschaftsrichtern, sind unsere Argumente tief in die juristischen Debatte um Zwangsbehandlung eingedrungen. Ein Ergebnis wird sein, dass die Zwangsbehandlung am Lebensende, die der Diskussion um eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung zugrunde liegt, vom Gesetzgeber genauso wenig mehr geduldet wird - wenn eine entsprechende Verfügung des Betroffenen vorliegt -, wie eine Zwangsbehandlung in Nicht-Sterbephasen. Der Vorschlag der Bundesjustizministerin Zypries findet unsere volle Unterstützung, und seit dem entsprechenden Brief an alle Bundestagsabgeordneten ist auch das perfide Argument der Gegner dieser Regelung aus der Diskussion verschwunden, es handele sich bei einer solchen privatautonomen Verfügung zur gesetzlich abgesicherten Unterbindung von ärztlichem Handeln um irgendetwas, das mit dem Nazi-Euphemismus "Euthanasie" zu tun habe. Hinhaltender Widerstand hat die entsprechende Gesetzgebung zwar verzögert, aber ein Gesetz wird kommen.

b) Unsere Argumente werden eines Tages bei einem Verfahren, das wegen einer Zwangsbehandlung bis vors Bundesverfassungsgericht geht, zum Tragen kommen. Und wenn dort nicht, dann spätestens beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Damoklesschwert eines solchen Urteils wird aber nun unmittelbar die Situation verändern: Obwohl der BGH Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht zulassen will, können alle Kritiker sie mit mainstream Diskussionsunterstützung als ein Verbrechen bezeichnen. Was darüber hinaus schwer wiegt, ist die völlige Revision der Verantwortungssituation einer Zwangsbehandlung, die das BGH vorgenommen hat. War es bisher die gezielte Verantwortungslosigkeit, die durch eine Teilung in Richter und Arzt erreicht wurde - einer schob sie immer erfolgreich auf den anderen -, so hat jetzt der für die Amtsgerichte verbindliche Beschluss des BGH die ganze Verantwortung dem Richter übertragen, der nunmehr Wirkstoff, Dosis und Verabreichungsdauer einer Zwangsbehandlung genau festlegen muss, statt diese wie bisher der Willkür eines Arztes zu überlassen. Ohne dieses richterliche "Rezept" ist sowieso eine Zwangsbehandlung auch nach der Rechtssprechung des BGH ein Verbrechen.
Wir sind nun in der komfortablen Situation, dass die Psychiater handlungsunfähig sind: sie können nicht eine angebliche "Gesetzeslücke" monieren, die es zu schließen gäbe, da der BGH ja gerade keine gesehen hat. Da aber Richter die Verantwortung für die Misshandlungen und Folgeschäden einer Zwangsbehandlung wie der Teufel das Weihwasser scheuen, gibt es entweder illegale Behandlungen, die erfolgreich mit Strafanzeigen und anschließenden Schmerzensgeldforderungen gegen die behandelnden Ärzte verfolgt werden können oder die Ärzte müssen es eben lassen, mit Zwang und Gewalt zu misshandeln. Daraus könnte eine "Kultur" der Gewaltfreiheit in regionalen Teilen der Psychiatrie entstehen, die innerhalb des psychiatrischen Rackets* zu Erosion und Verunsicherung, Widersprüchen und Brüchen führen sollte. Foltern macht kaum mehr Spaß, wenn einem das von immer mehr vertrauten Bekannten vorgeworfen wird.

*Zur Erklärung: Racket ist ein Begriff, den Horkheimer von der Bespannung eines Tennisschlägers abgeleitet hat, um insbesondere das Zusammenwirken der ärztlichen Berufsgruppe als gemeinsam wirtschaftendes "Corp" zu charakterisieren.

Die regelmäßigen Zuhörer unserer Sendung erinnern sich vielleicht noch, im Februar 2006 hatten wir über die Diskussion um die Patientenverfügung berichtet. Nun ist in den nächsten 4 Monaten das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag zu erwarten. Wir werden im Dissidentenfunk über alle Neuigkeiten in diesem für uns eminent wichtigen Verfahren berichten. Es ist der Schwerpunkt des Werner-Fuß-Zentrums in der nächsten Zeit. Wer unterstützend mithelfen will, komme bitte zum Plenum des Werner-Fuß-Zentrums jeden Mittwoch ab 19 Uhr im Raum 1102 im Haus der Demokratie und Menschenrechte in der Greifswalder Str. 4.


Gesendet am 11.01.2007 im Dissidentenfunk (www.dissidentenfunk.de)

Dissidentenfunk | jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im Offenen Kanal Berlin | Antenne 97,2 MHz | Kabel 92,6 MHz | Livestream www.okb.de/radio.htm | Audio-Archiv www.dissidentenfunk.de/archiv