StartseiteOKB LivestreamOffener Kanal Berlin
 
 
 



 
 

Logo

 
 



 
 
Startseite | Archiv | Impressum
 
 

 
 

Sendung vom 11.01.2007
Nachrichten aus dem letzten halben Jahr

01 Intro 0:52

02 Begrüßung + Neue Zeitung Irren-Offensive Nr. 13 ist da 0:58 Audio Text
03 Musik von Dritte Wahl - "Nur eine Sklave" 1:37

04 Beschluß die-BPE: Zwangsbehandlung ist ein Verbrechen 3:57 Audio Text
05 Musik von Talk Talk - "Such a shame" 2:10

06 Musterstrafanzeige 1:53 Audio Text
07 Musik von Georg Danzer - "Sado Maso" 3:29

08 Einschätzung der Situation: Editorial der Irren-Offensive 6:09 Audio Text
09 Musik von Chris de Burg: "Spacemen" 1:56

10 Beitrag coloRadio Dresden: Protest Hygiene-Museum 11:17 Audio Text
11 Filmmusik von Schindlers Liste: "Auschwitz, Birkenau" 3:31

12 Buchrezension ,,Qualitätssicherung in der Zwangseinweisungspraxis" 2:34 Audio Text
13 Musik - Die Ärzte: "Bitte, bitte laß mich Dein Sklave sein" 3:07

14 Gert Postel: großer Auftritt in Marburg 9:10 Audio Text
15 Musik von Blumfeld: "Armer Irrer" 2:13

16 Kurznachrichten: Filmreihe, Strafanzeige gegen Eli Lilly Vorstand 2:21 Audio Text
17 Musik - Die Ärzte: "Kiffen ist gesund" 0:20

18 Forsensik Notruf-Nummer 1:01 Audio Text
19 Outro 0:52

Begrüßung + Neue Zeitung Irren-Offensive Nr. 13 ist da
Länge 0:58
AudioHören
t.gif Hohe Qualität Geringe Qualität
MP3
AudioHighQ690 kB

AudioLesen

Um die Hörer unsere Sendnung nach dem halben Jahr Pause des Dissidentenfunks wieder auf den aktuellen Stand unserer Bemühungen zu bringen, wollen wir diesmal eine Nachrichtensendung darüber machen, was sich während dieser Pause an wesentlichen Dingen ereignet hat.

Als erstes freuen wir uns berichten zu können, dass die Nr. 13 der Zeitung des Werner-Fuß-Zentrums, die Irren-Offensive, im November fertig geworden ist. Wie die letzten beiden Male ist es wieder ein Gemeinschaftswerk zusammen mit der deutschen Ausgabe der Internationalen Zeitung "Zwang" der International Association Against Psychiatric Assault. Sie ist vollständig im Internet unter der Adresse www.antipsychiatrie.de veröffentlicht oder kann bei uns bestellt werden.

Zum Anfang der Seite
Beschluß die-BPE: Zwangsbehandlung ist ein Verbrechen
Länge 3:57
AudioHören
t.gif Hohe Qualität Geringe Qualität
MP3
AudioHighQ2.73 MB

AudioLesen

Die regelmäßigen Zuhörer unserer Sendung erinnern sich vielleicht noch: Im Mai letzten Jahres berichteten wir über eine Umfrage bei allen Vormundschaftsgerichten, wie sich diese nach dem Celler Urteil. Verhalten wollen. Im Urteil des Celler Oberlandesgerichts wurde festgestellt, dass es für psychiatrische Zwangsbehandlung keine gesetzliche Grundlage im Betreuungsrecht gibt.
Inzwischen ist dazu ein Urteil des Bundesgerichtshof ergangen. Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hat am 8. August in einer Resolution folgendermaßen Stellung genommen, wir zitieren.

Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 1.2.2006 mit dem Aktenzeichen XII ZB 236/05 die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zwar gebilligt, aber dabei eine höchstrichterliche Bedingung für die unteren Gerichte gesetzt, auf deren Einhaltung wir selbstverständlich strikt und immer drängen werden.
Insofern möchten wir zweierlei deutlich machen:

  • Wir meinen, dass jegliche Zwangsbehandlung in der Psychiatrie gegen den Willen eines Betroffenen ein Verbrechen ist und einen fundamentalen Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt. Das ist auch durch die Kritik von Prof. Wolf-Dieter Narr an dem Urteil belegt: "Die Annahme des BGH Beschlusses ist mehrfach rechtsfehlerhaft." Aus einer Umfrage bei allen Vormundschaftsgerichten wissen wir: ¼ der Gerichte teilt diese Meinung, allerdings werden sich viele Gerichte jetzt zur Rechtfertigung der Zwangsbehandlung auf das obiter dictum des BGH berufen.
    Mit dieser Entscheidung hat der BGH keinen Rechtsfrieden hergestellt, sondern im Gegenteil, wir werden jetzt erst recht mit allen Kräften auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (bzw. des EGMR) hinarbeiten, denn die Misshandlung durch psychiatrische Zwangsbehandlung verstößt gegen die Menschenrechte und die Würde der Betroffenen und ist ohne jede verfassungsrechtliche Grundlage.
  • Dieser Gang nach Karlsruhe wird allerdings dadurch verzögert werden, dass erst die unteren Gerichte die Bedingung des BGH erfüllen müssen, und die Erlaubnis einer Zwangsbehandlung mit einem genauen richterlichen Rezept versehen sein muss, in dem Wírkstoff, Dosierung und Verabreichungshäufigkeit genau festgelegt sind.
    Deswegen nennen wir dieses Urteil das REZEPT URTEIL, Zitat: "Die Sache gibt weiterhin Anlass zu dem Hinweis, dass in der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben ist…, dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung von Medikamenten in der Regel auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffes und deren (Höchst-) Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit."
    Ohne diese genauen Angaben ist jede psychiatrische Zwangsbehandlung auch nach der Auslegung des BGH als Körperverletzung ein schweres Verbrechen.

Jeder Betreuer, der nicht mit dem Vorwurf konfrontiert werden will, für eine menschenverachtende und grundrechtswidrige Zwangsbehandlung in einer Psychiatrie mitverantwortlich zu werden, ist aufgerufen, nie irgendeine solche Misshandlung zu genehmigen, geschweige denn anzuregen.

Soweit das Zitat aus dem Beschluß der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener. Diese Stellungnahme wurde inzwischen bundesweit allen Vormundschaftsgerichten zugestellt.

Zum Anfang der Seite
Musterstrafanzeige
Länge 1:53
AudioHören
t.gif Hohe Qualität Geringe Qualität
MP3
AudioHighQ1.30 MB

AudioLesen

Der Bundesgerichtshof hat also in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass in dem die Unterbringung genehmigenden Beschluss ein zwangsweise durchzuführende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben ist. Erforderlich soll hierbei u.a. die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder Wirkstoffs und deren (Höchst-)Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit und die Angabe einer Ersatzmedikation für den Fall der Unwirksamkeit oder Unverträglichkeit des in erster Linie vorgesehenen Medikaments sein.
Diese Voraussetzungen erfüllen die Unterbringungsbeschlüsse der Vormundschaftsgerichte in der Praxis regelmäßig nicht, weshalb eine Zwangsbehandlung durch den Unterbringungsbeschluss dann nicht abgedeckt und damit rechtswidrig ist. Gegen einen solchen unzureichenden Unterbringungsbeschluss des Vormundschaftsgerichts sollte daher auch unbedingt sofortige Beschwerde eingelegt werden kombiniert mit einer Strafanzeige gegen die zwangsbehandelnden Ärzte.
Um Betroffenen oder deren Anwälten für einen solchen Fall eine Formulierungshilfe an die Hand zu geben, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrene das Muster einer Strafanzeige ausarbeiten lassen und im Internet veröffentlicht: www.die-bpe.de/strafanzeige.htm Dieses Muster kann auch als Datei geladen werden und kann ganz leicht entsprechend den individuellen Verhältnissen verändert, ergänzt oder durch Löschungen angepasst und korrigiert werden. Eine solche Strafanzeige kann dann bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden, ist also mit keinen Kosten verbunden.

Zum Anfang der Seite
Einschätzung der Situation: Editorial der Irren-Offensive
Länge 6:09
AudioHören
t.gif Hohe Qualität Geringe Qualität
MP3
AudioHighQ4.24 MB

AudioLesen

Die neue Lage nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof wird auch im Editorial der Irren-Ofensive Nr 13 kommentiert: https://www.antipsychiatrie.de/io_13/editorial_13.htm, wir zitieren.

Zwar hat der Bundesgerichtshof nicht wie erhofft die Zwangsbehandlung schnurstracks für illegal erklärt. Aber wahrscheinlich ist das sogar insofern ein Glück zu nennen, da wir in diesem Fall die volle Härte des Ressentiments und Hasses gegen uns abbekommen hätten, die sich in politischen Mehrheiten für eine Reparaturgesetzgebung widergespiegelt hätte. Die breit angelegte und mit mehreren Millionen Euro finanzierte Medienkampagne der Psychiatrie war schon angesagt. Ob wir diese Entwicklung wirklich hätten aufhalten können, ist fraglich. Stattdessen hat uns der BGH in eine komfortable Lage versetzt: unsere Kritik, die sich auf menschenrechtliche Argumente stützt, konnten wir durch Wolf-Dieter Narr und Thomas Saschenbrecker als Autoren einer Abhandlung in dem juristischen Fachblatt für dieses Rechtsgebiet schlechthin, der FamRZ, unterbringen. Die Abhandlung der FamRZ ist auch im Internet unter der Adresse: www.die-bpe.de/kritik veröffentlicht
Damit ist zweierlei erreicht worden:

a) in einer Auflage von 14.000 Exemplaren, verteilt bei allen Vormundschaftsrichtern, sind unsere Argumente tief in die juristischen Debatte um Zwangsbehandlung eingedrungen. Ein Ergebnis wird sein, dass die Zwangsbehandlung am Lebensende, die der Diskussion um eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung zugrunde liegt, vom Gesetzgeber genauso wenig mehr geduldet wird - wenn eine entsprechende Verfügung des Betroffenen vorliegt -, wie eine Zwangsbehandlung in Nicht-Sterbephasen. Der Vorschlag der Bundesjustizministerin Zypries findet unsere volle Unterstützung, und seit dem entsprechenden Brief an alle Bundestagsabgeordneten ist auch das perfide Argument der Gegner dieser Regelung aus der Diskussion verschwunden, es handele sich bei einer solchen privatautonomen Verfügung zur gesetzlich abgesicherten Unterbindung von ärztlichem Handeln um irgendetwas, das mit dem Nazi-Euphemismus "Euthanasie" zu tun habe. Hinhaltender Widerstand hat die entsprechende Gesetzgebung zwar verzögert, aber ein Gesetz wird kommen.

b) Unsere Argumente werden eines Tages bei einem Verfahren, das wegen einer Zwangsbehandlung bis vors Bundesverfassungsgericht geht, zum Tragen kommen. Und wenn dort nicht, dann spätestens beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Damoklesschwert eines solchen Urteils wird aber nun unmittelbar die Situation verändern: Obwohl der BGH Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht zulassen will, können alle Kritiker sie mit mainstream Diskussionsunterstützung als ein Verbrechen bezeichnen. Was darüber hinaus schwer wiegt, ist die völlige Revision der Verantwortungssituation einer Zwangsbehandlung, die das BGH vorgenommen hat. War es bisher die gezielte Verantwortungslosigkeit, die durch eine Teilung in Richter und Arzt erreicht wurde - einer schob sie immer erfolgreich auf den anderen -, so hat jetzt der für die Amtsgerichte verbindliche Beschluss des BGH die ganze Verantwortung dem Richter übertragen, der nunmehr Wirkstoff, Dosis und Verabreichungsdauer einer Zwangsbehandlung genau festlegen muss, statt diese wie bisher der Willkür eines Arztes zu überlassen. Ohne dieses richterliche "Rezept" ist sowieso eine Zwangsbehandlung auch nach der Rechtssprechung des BGH ein Verbrechen.
Wir sind nun in der komfortablen Situation, dass die Psychiater handlungsunfähig sind: sie können nicht eine angebliche "Gesetzeslücke" monieren, die es zu schließen gäbe, da der BGH ja gerade keine gesehen hat. Da aber Richter die Verantwortung für die Misshandlungen und Folgeschäden einer Zwangsbehandlung wie der Teufel das Weihwasser scheuen, gibt es entweder illegale Behandlungen, die erfolgreich mit Strafanzeigen und anschließenden Schmerzensgeldforderungen gegen die behandelnden Ärzte verfolgt werden können oder die Ärzte müssen es eben lassen, mit Zwang und Gewalt zu misshandeln. Daraus könnte eine "Kultur" der Gewaltfreiheit in regionalen Teilen der Psychiatrie entstehen, die innerhalb des psychiatrischen Rackets* zu Erosion und Verunsicherung, Widersprüchen und Brüchen führen sollte. Foltern macht kaum mehr Spaß, wenn einem das von immer mehr vertrauten Bekannten vorgeworfen wird.

*Zur Erklärung: Racket ist ein Begriff, den Horkheimer von der Bespannung eines Tennisschlägers abgeleitet hat, um insbesondere das Zusammenwirken der ärztlichen Berufsgruppe als gemeinsam wirtschaftendes "Corp" zu charakterisieren.

Die regelmäßigen Zuhörer unserer Sendung erinnern sich vielleicht noch, im Februar 2006 hatten wir über die Diskussion um die Patientenverfügung berichtet. Nun ist in den nächsten 4 Monaten das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag zu erwarten. Wir werden im Dissidentenfunk über alle Neuigkeiten in diesem für uns eminent wichtigen Verfahren berichten. Es ist der Schwerpunkt des Werner-Fuß-Zentrums in der nächsten Zeit. Wer unterstützend mithelfen will, komme bitte zum Plenum des Werner-Fuß-Zentrums jeden Mittwoch ab 19 Uhr im Raum 1102 im Haus der Demokratie und Menschenrechte in der Greifswalder Str. 4.

Zum Anfang der Seite
Beitrag coloRadio Dresden: Protest Hygiene-Museum
Länge 11:17
AudioHören
t.gif Hohe Qualität Geringe Qualität
MP3
AudioHighQ7.78 MB

AudioLesen

Zwei Ereignisse in Dresden haben unsere Aufmerksamkeit erregt:
Im Oktober letzten Jahres hat das Hygiene-Museum in Dresden die Ausstellung "Tötliche Medizin" eröffnet. Die Eröffnugn war von Protesten begleitet. Noch vor der Eröffnung sendete Coloradio, das freie Radion in Dresden, einen Bericht, der in enger Kooperation mit dem Werner-Fuß-Zentrum entstand. Die Ausstellung geht noch bis Mitte Juni und insofern ist dieser Beitrag vom 5. Oktober weiter hochaktuell. Hier ist er:

Ein Gespenst geht um in der Stadt - Dresden wird aber nicht mehr nur heimlich von der Psychiatrie heimgesucht, sondern deren kriminelle Vergangenheit und Gegenwart wird anhand von zwei Großveranstaltungen öffentlich verhandelt: Am 11. Oktober eröffnet das Hygiene-Museum eine Sonderausstellung, "Tödliche Medizin", die präziser "Mörderische Mediziner" genannt worden wäre. Die Ausstellungseröffnung wird von Protesten begleitet werden, das Thema des heutigen Beitrags. Kurz vor Ende dieser Sonderausstellung wird im nächsten Jahr die international in der "World Psychiatric Association" (WPA) organisierte Zwangspsychiatrie vom 6.-8. Juni einen Kongress zum Thema Zwangsbehandlung hier abhalten.
Die Ausstellung "Tödliche Medizin" hatte in der ursprünglichen Version im US Holocaust Memorial Museum noch den Untertitel "Creating the Master Race" und thematisiert die medizinische Ideologie und die ärztlichen Massenmorde, die, schlimm genug, leider immer noch im Nazi-Jargon mit "Euthanasie" verharmlost werden.
Das Hygiene-Museum hat den Untertitel verändert in "Rassenwahn im Nationalsozialismus".
Jan Groth konnte letzten Donnerstag für diese Sendung ein Interview mit Frau Uhlig vom Hygiene-Museum führen, das wir aufgezeichnet haben und nun in kommentierten Auschnitten wiedergeben. Sie antwortete auf seine Frage nach dem neuen Untertitel:

Antje Uhlig, Projektleiterin: [ihre Anwort ist hier zu hören ]

Der neue Untertitel ist ein schwerer Fehler, um nicht zu sagen, eine Lüge ums Ganze: Mit dem Begriff des "Wahns" soll den Mordaktionen das Vernünftige abgesprochen werden, das, was jedoch genau die Mörder für sich in Anspruch nahmen, indem sie die Unvernünftigen, die Wahnsinnigen, die Irrenhäusler, als erste mit Zwangssterilisation verfolgten und ab 1939 vergasten.
Es war also genau ein Akt gegen den in den Wahnsinnigen repräsentierten Wahnsinn. Damit wird vom Hygiene-Museum der Täter zum Opfer stilisiert, und die Schuld herausdividiert. Mit der Verwendung des Wortes "Rassenwahn" wird versucht den Massenmord einem angeblichen "Wahnsinn" anzulasten, genauer spezifiziert als "Wahnsinn im Nationalsozialismus", um damit die von den Ärzten der Vernichtung durch eine mörderische Diagnose Anheimgefallenen auf denselben außerirdischen Orbit zu schicken, in dem man die Mörder so gerne wähnen möchte. So windet sich die Vernunft um ihre Abgründe und entsprechend organisiert das Hygiene-Museum das Erinnern genau so, dass das Vergessen gewährleistet wird
Womit wir zum Hauptkritikpunkt an der Ausstellung kommen: Es soll ein Bruch vorgetäuscht werden, wo tatsächlich Kontinuität herrschte: Nach der Beendigung des zentral organisierten und auf eine Autorisierung von Hitler zurückgehenden Gaskammermordens 1941, folgte einerseits der Export der Mordmethode und des Personals der Aktion T4 nach Polen zum Aufbau der Vernichtungslager, die in Folge der Wannseekonferenz 1942 in Betrieb gingen. Andererseits wurde das Morden direkt in den Psychiatrien und Anstalten insbesondere mit Verhungern und Todspritzen fortgesetzt. Dafür gab es genauso wenig, wie für die Morde in den Vernichtungslagern, einen formellen staatlichen Mordauftrag, sondern einen breiten Konsens der Mörder, ihrer Helfer und Mitwisser, die sich auf die Interessen bzw. den Willen der Volksgemeinschaft beriefen.
Um es ganz klar und deutlich zu machen: diese Opfer waren selbstverständlich eingesperrt. Das ist das Kennzeichen einer Zwangs-Psychiatrie, auch wenn sie ihre Gewalttätigkeit heute noch versucht zu vertuschen. Wer jemanden einsperrt hat die Kontrolle und Verantwortung für dessen Leben übernommen. Wenn ein Weggesperrter von dem Einschließenden nicht ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgt wird, ist das immer Mord, wenn der Eingesperrte deswegen verhungert. Es ist Mord, nicht nur Totschlag, weil alle Einsperrenden wissen, dass Menschen ausreichend essen müssen, um zu überleben. Der Entzug von genügend Nahrungsmitteln mit Todesfolge kann deshalb nur als ein absichtlich herbeigeführter, grauenhafter Mord an der Person verstanden werden, die weggesperrt ist.
Dieses dezentrale Morden mit denselben Mordmethoden, derselben Gruppe der Opfer und derselben Gruppe der Täter wurde von 1945 bis 1949 genauso fortgesetzt, wie es von 1941 bis 1945 geschah. Diese Kontinuität wird vom Hygiene-Museum geleugnet, und stattdessen wird behauptet, im Mordsystem sei 1945 ein Bruch gewesen und die Zeit der "tödlichen Medizin" 1945 zu Ende gewesen, obwohl die gegenteilige Quellenlage bekannt ist. Stattdessen wird in einem Antwortschreiben, auf die Forderung der International Association Against Psychiatric Assault, der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, dem Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg und der Irren-Offensive, die über 20.000 Mordopfer von 1945 bis 1949 nicht zu leugnen, vom Hygiene-Museum ein geradezu groteskes Kriterium genannt: Die genauen Umstände jedes Einzelfalls eines Mordes müßten bewiesen sein, um zurecht von Mord zu sprechen.
So nimmt das Hygiene-Museum ab 1945 eine Beweislastumkehr vor, die dann ja auch für die Morde von 1941 bis 1945 gelten müßte. Damit wird das Systematische an den begangenen Verbrechen und die damit einhergehende systematische Vertuschung der Taten durch die Täter zulasten der Anerkennung der Opfer als Opfer ausgeblendet. Dieser perfide Zug erinnert an die höhnischen Versuche der Holocaustleugner, wenn sie behaupten, irgendwelche bestimmten kriminologischen Beweise würden fehlen und deshalb sei nur ein Bruchteil der Morde begangen worden. Er ist auch deshalb obszön, weil er dem Großteil der über 20.000 Opfer, die dann angeblich nicht ermordet wurden, unterstellt, dass sie an zu wenig Medizin, an medizinischer Vernachlässigung, gestorben seinen, sich womöglich einverständlich hätten umbringen lassen, wie damals mit dem Wort "Euthanasie" versucht wurde, das Morden wegzuleugnen und dieser Euphemismus leider bis heute verwendet wird.
Jan Groth fragte dazu Frau Uhlig.

Antje Uhlig, Projektleiterin: [ihre Anwort ist hier zu hören]

Das Museum hält also daran fest, eine Kontinuität als Bruch darzustellen. Dagegen wird am 11. Oktober ab 12.30 Uhr vor dem Hygiene-Museum demonstriert. Insbesondere abends ab 17.30 Uhr sollten möglichst viele kommen, so dass bei der Eröffnungsfeier mit Innenminister Schäuble und dem amerikanischen Botschafter, sowie Ministerpräsident Milbradt deutlich wird, dass der Geschichtsfälschung und der Verleugnung von über 20.000 Mordopfern widersprochen wird.
Bitte gebt diesen Termin 11. Oktober weiter:
Wider das Vergessen: am 11. Oktober 2006 ab 12.30 Uhr und insbesondere ab 17.30 Uhr vor dem Hygiene-Museum.

Dieser Beitrag war für das Hygiene-Museum Anlaß, eine weitere Zusammenarbeit mit coloRadio als "unseriösem Medium" zu verweigern. Einem Vertreter von Colorradio wurde die Teilnahme an der Eröffnungspressekonferenz verwehrt.

Zum Anfang der Seite
Buchrezension ,,Qualitätssicherung in der Zwangseinweisungspraxis"
Länge 2:34
AudioHören
t.gif Hohe Qualität Geringe Qualität
MP3
AudioHighQ1.77 MB

AudioLesen

In dem Beitrag von Coloradio ist das zweite Ereignis in Dresden kurz erwähnt worden: Der Kongress der World Psychiatric Association, also dem Weltverband der Psychiater, zum Thema Zwangsbehandlung vom 6.-8. Juni.
Rechtzeitig zu diesem Kongress legte im Herbst letzten Jahres der Verlag der deutschen Sozialpsychiatrie, der Psychiatrie-Verlag, seinen Beitrag zum Folterregime, der Zwangsbehandlung in den Psychiatrien, vor: "Qualitätssicherung in der Zwangseinweisungspraxis", ist der Titel des Buches, in dem der Autor Norbert R. Krischke auf 256 Seiten die Tatsache feiert, dass sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der in psychiatrischen Gefängnisssen internierten Menschen in Deutschland und Europa mehr als verdoppelt hat.
Das schwächste Argument beim Foucault Tribunal 1998, vorgetragen von Georg Bruns, lautete, dass die "Prävalenz" - die Anzahl der psychiatrischen Zwangseinweisungen relativ zur Population - bis zum Faktor 100 in verschiedenen Städten divergiert und demzufolge logischerweise von keiner "Krankheit" gesprochen werden kann, sondern nur von völlig verschiedenen moralisch/politisch begründeten Mißhandlungsformen. Dieses Argument soll nunmehr mit Hilfe des buches und dem Kongress entkräftet werden, indem eben diese Prävalenz durch sogenannte "Qualitätssicherung" der Foltermaßnahmen nivelliert werden soll. Damit wird der Zynismus der Prämisse dieses Ansatzes verstärkt, der darin besteht, dass nicht existierende "psychische Krankheit" zur antropologischen Konstante erklärt wird. Es wird also genauso von einem "ewigen psychisch Kranken" phantasiert, wie die Nazis in ihrer Progadada von einem "ewigen Juden" redeten, um die Entrechtung, Entwürdigung und Mißhandlung dieser damals ebenfalls biologisch determinerten Minderheit zu legitimieren. Immer ist die Prämisse dieser Pychiatrie-Verteidiger das Zwangs- und Gewaltregime, für deren nackte Gewalt neue modischere Legitimationskleider geschneidert werden sollen. Für den Versuch dafür ein "Qualitätssiegel" zu schaffen, erhielt Norbert Krischke vom Werner-Fuß-Zentrum auf der nach oben offenen Krischke-Skala für Zynismus einen Spitzenplatz.

Zum Anfang der Seite
Gert Postel: großer Auftritt in Marburg
Länge 9:10
AudioHören
t.gif Hohe Qualität Geringe Qualität
MP3
AudioHighQ6.31 MB

AudioLesen

Dass ich heute am Mikrophon die Sendung des Dissidentenfunk moderiere, ist Ergebnis der verbesserten Zusammenhabeit zwischen der Marburger und der Berliner Irren-Offenisve.
So kann ich von zwei guten Nachrichten aus Marburg zu berichten:
Erstens - Gert Postel lebt inzwischen in Marburg und das schlägt vor allem in einer Universitätsstadt, wie es Marburg ist, große Wellen. Am 19. Januar macht er eine Lesung im Kulturzentrum Waggonhalle. Im Vorfeld hat es dazu eine breite Berichterstattung nicht nur in Marburg gegeben:
ein großer Pressebericht erschien am 13. Dezember in der Oberhessischen Presse,
in dem Stadmagagzzin Express wurde ein Interview mit ihm sogar auf der Titelseite angekündigt,
die Frankfurter Rundschau hat in der bundesweiten Weihnachtsausgabe am 23.12. einen äußerst positiven Bericht über ihn gemacht
und der Hessische Rundfunk wird am 16. Januar in der Sendung Mikado ein Life-Interview mit ihm senden.
Ich werde außerdem im Radio Unerhört, dem freien Radio in Marburg, ein Interview mit ihm bringen.

Zweitens - Am 19. Juni letzten Jahres platzte an der Universität Marburg ein psychiatrische Vorlesung. Der Professor räumte ohne weiteren Widerstand das Feld und so gab es anstatt der geplanten Zurschaustellung eines Kindes kritische Diskussionen. Eine Gruppe von StudentInnen der Uni Marburg hatte zusammen mit Aktivisten der Irren-Offensiven Marburg und Berlin im Hörsaal die Regie übernommen und folgenden Text verlesen und verteilt. Wir zitieren https://www.antipsychiatrie.de/io_13/vorlesung_geplatzt.htm :

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
wie ihr unschwer erkennen könnt, gab es einige Umdisponierungen im Seminarplan, so dass Thema und Sitzungsleitung heute vom eigentlichen Plan abweichen.
Statt der voyeuristischen Vorführung eines Menschen mit dem Etikett einer psychiatrischen Diagnose, hier "Störung des Sozialverhaltens", soll es heute um etwas anderes gehen: Auseinandersetzung mit den Methoden dieses Seminars, mit den Grundannahmen des medizinisch-psychiatrischen Weltbildes und der gesellschaftlichen Funktion und Auswirkung der psychiatrischen Praxis. Kurz, heute soll etwas nachgeholt werden, das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Kritische Selbstreflexion.
Es gibt kaum ein Seminar, das zynischer mit seinem menschlichen Forschungsobjekt umgeht, als es hier der Fall ist. Wir wissen von keinem anderen Fall an der Marburger Uni, in dem Menschen so bedenkenlos und voyeuristisch zur Schau gestellt, ihrer Würde beraubt und zum bloßen Objekt des Verfahrens degradiert werden.
Psychiatrisch verleumdete Menschen werden ohne ausreichende Vorbereitung auf eine Schaubühne gestellt, auf der sie den Blicken fremder Menschen schutzlos ausgeliefert sind. Gerade Kindern und Jugendlichen bleibt keine Möglichkeit, sich dieser entwürdigenden Zurschaustellung zu entziehen. Ihnen wird das Recht auf Selbstbestimmung sowohl durch die psychiatrische Diagnose als auch auf Grund ihrer Stellung als Minderjährige aberkannt.
Die in dieser Art von Vorlesungen praktizierte "professorale Gesprächstechnik" erinnert an eine Verhörsituation. Es sollen Einblicke gewonnen werden, welche in Gebiete vordringen, die im normalen Leben zu Recht verborgen bleiben und zu den intimsten Bereichen der Privatsphäre zählen. Niemand möchte alles über sich preisgeben und genau in der Kontrolle darüber, welche Informationen, die eigene Person betreffend, offengelegt werden, liegt eine wesentliche Grundlage der Würde eines Menschen.
In der heutigen Sitzung sollte es ursprünglich um "Störung des Sozialverhaltens" gehen. Aber was soll eigentlich "gestörtes Sozialverhalten" sein? Und: Ist die Ausnutzung schutzloser Menschen zum Zwecke der Steigerung der eigenen wissenschaftlichen Reputation hierunter zu fassen?
Offensichtlich sind hier Kriterien entscheidend, nach denen eine Kategorisierung in richtiges und falsches Sozialverhalten vorgenommen wird. Woher aber stammen diese Kriterien und wer definiert sie? Wenn etwa bis vor kurzem Homosexualität als angebliche "Geisteskrankheit" angesehen wurde, die zu psychiatrischer Verfolgung führen konnte, dann wird ersichtlich, dass diese Kriterien einem historischen Wandel unterliegen und in den jeweiligen sozialen Kontexten und innerhalb bestimmter Macht-verhältnisse entstehen. Verhaltensweisen, die von der herrschenden Norm abweichen, werden zu psychischen Krankheiten erklärt.
Dies alles geschieht unter dem Deckmantel der Wissenschaft und mit staatlicher Legitimation. Nun also ist es Zeit zu fragen: Was ist das für ein Verständnis von Wissenschaft, das einen derartigen Zynismus zulässt?
Die psychiatrische Menschenverachtung hat in Deutschland eine besondere Tradition:
In Marburg wurde die Kinder- und Jugendpsychiatrie von den Professoren Werner Villinger und Hermann Stutte mitbegründet. Diese haben eine prägende Rolle für die wissenschaftliche Ideologie des Dritten Reiches gespielt. Im Rahmen seiner Nachforschungen für seine Habilitationsschrift über sämtliche Gießener Fürsorgezöglinge unterschied Stutte "die Sozial Brauchbaren" von den "Sozial-Minderwertigen" (Wolfram Schäfer: Spuren einer "verschwundenen" Habilitationsschrift, Hermann Stuttes Forschungen in der NS-Zeit, Marburger Universitäts-Zeitung Nr. 229 vom 19.11.1992, S.6). In dieser Zeit führte eine solche Selektierung in der Regel zu Zwangssterilisation oder kam für die sogenannten "Unbrauchbaren" sogar einem Todesurteil gleich.
Zu der Rolle von Stutte fand in der Oberhessischen Presse eine öffentliche Diskussion statt, zu der sich auch Remschmidt äußerte, indem er die Person Stuttes, vor allem unter Bezugnahme auf dessen angeblichen menschlichen Wandel nach 1945, verteidigte.
Noch 1972 schlug Stutte "im Namen des wissenschaftlichen Beirates der ‚Lebenshilfe'" vor, "doch gleich alle ‚geschäftsunfähigen Personen' sterilisieren zu lassen - ein Vorschlag, der ganz direkt aus dem Arsenal der nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik entliehen ist".
Um zur heutigen Vorlesung zurückzukommen: Es ist ja nun nicht so, dass alle Erlebnisse der ausgestellten Menschen auch zur Sprache kommen. Ein zentraler Bereich fällt dabei heraus: was passiert hinter den Mauern der Psychiatrie?
Das Geschehen in der Psychiatrie bleibt hinter verschlossenen Türen verborgen. Für eine Gesellschaft ist es der einfachste Weg, Menschen, die sich nicht anpassen können oder wollen, in die Psychiatrie abzuschieben und wegzusperren. Die dort praktizierten Menschenrechtsverletzungen, wie erzwungene Psychopharmakaeinnahme und Fesselung (sog. Fixierung), werden als "erzieherische" und "therapeutische" Maßnahmen dargestellt. Dies verschleiert die gesellschaftliche Funktion der Psychiatrie als eine Institution, mittels derer soziale Kontrolle über Menschen ausgeübt wird.
Hier in dieser Vorlesung wird Euch suggeriert, dass ihr einen Einblick in die Psychiatrie erhaltet, obwohl ihr nur Menschen vorgeführt bekommt, die in ein bestimmtes "Krankheitsbild" passen sollen. Diese Menschen werden hier nur zum Zweck der Krankheitsbestimmung instrumentalisiert.
Werden Menschen einmal als "krank" bezeichnet, so bleibt diese Diagnose vermutlich ein Leben lang bestehen und wirkt sich dementsprechend auf alle möglichen Lebensbereiche aus.
Liebe Studierende, bedenkt:
Warum seid ihr hier? Wie würdet Ihr Euch in dieser Situation fühlen; vor einer Gruppe Studierender zur Schau gestellt zu werden? Reduziert auf ein Objekt, eingezwängt in einen Diagnosenkatalog?

An diese Verlesung dieses Textes schloß sich eine lebhafte Diskussion an. Weitere solche Aktionen sind nicht nur in Marburg geplant.

Zum Anfang der Seite
Kurznachrichten: Filmreihe, Strafanzeige gegen Eli Lilly Vorstand
Länge 2:21
AudioHören
t.gif Hohe Qualität Geringe Qualität
MP3
AudioHighQ1.62 MB

AudioLesen

Zum Schluß noch ein paar Kurznachrichten:

- Noch ist es nicht ganz sicher, aber die Aussichten sind gut, dass der Anschlag des Sozialsenators von Hamburg mit einer Änderung des Betreuungsbehördengesetzes, die Betreuungsbehörde zu einer Geheimpolizei, umzurüsten gescheitert ist. Zwar hatte der Gesetzentwurf schon den Bundesrat passiert, aber es kommt eben drauf an, was hinten raus kommt. Diesem obszönen Gesetzentwurf scheinen inzwischen innerhalb der Regierungskoalition genügend Widerstände entgegengebracht zu werden, dass man ihn voraussichtlich bald schlicht vergessen kann. Ein Dank an Helmut Pollähne, der in einer glänzenden Expertise die Unvereinbarkeit des Entwurfes mit der Verfassung dargelegt hat.

- Unter dem Titel - Zwangspsychiatrei und ihre Vorhöfe - organizierte vom 19. Oktober bis 21. Dezember die Irren-Offensive zusammen mit dem Video-Kino ein großartige Filmreihe mit insgesamt 13 Veranstaltungen. Die umfangreiche Broschüre ist weiterhin im Internet von unseren Homepages abrufbar.

- Strafanzeige gegen den Vorstand des Pharmakonzern Lilly.
Der kalifornische Anwalt Ted Chabasinski hat den Vorstand des Pharmareisen Eli Lilly & Co. angezeigt. Hintergrund ist, dass Lilly am 8. Juni 2005 bekannt gab, man habe sich auf 690 Millionen Dollar Schadensersatz zur Beilegung von rund 8000 Klagen vor Gericht geeinigt. Die Klagen waren von Menschen, eingereicht worden, die nach der Einnahme des Neuroleptikums Zyprexa Gewichtszunahme, Diabetes, andere Stoffwechselstörungen litten, ja sogar von Todesfälle wurde berichtet.
Chabasinski macht nun den Vorstand von Lilly für die Unterdrückung von entsprechenden frühzeitigen Hinweisen verantwortlich, die zur Körperverletzung und sogar zum Tod führten. In einem Pressseinterview sagte er: "wenn das nicht kriminell ist, dann weiss ich nicht was überhaupt kriminell ist".

Zum Anfang der Seite
Forsensik Notruf-Nummer
Länge 1:01
AudioHören
t.gif Hohe Qualität Geringe Qualität
MP3
AudioHighQ716 kB

AudioLesen

- und die letzte Meldung für heute:
Es gibt eine

Forensik Notrufnummer: 030-818 213 90


Wenn man als Verdächtigter einer Straftat Probleme mit Staatsanwaltschaft, Polizei, Gerichten hat und - egal aus welchen Gründen - befürchtet, psychiatrisch/forensisch begutachtet zuwerden, hilft die Hotline des "Arbeitskreis Anwälte Psychiatrierecht", einen geeigneten Verteidiger zu finden. Dafür bitte diese Notrufnummer anrufen.

Zum Anfang der Seite