Inzwischen wird das Thema gesetzliche Regelung der Patientenverfügung auch
in der Presse diskutiert. So hat die Westdeutsche Allgemeine Zeitung am Freitag
den 26. Januar als Thema des Tages der Patientenverfügung zwei volle Seiten
gewidmet. Am Montag den 29. Januar erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
ein Leitartikel auf der ersten Seite. Unter dem Titel "Ein Dokument des Nichtwissens"
lässt der Autor Georg Paul Hefty die Katze aus dem Sack, um was es tatsächlich
in der Auseinandersetzung NUR geht: Um den Erhalt, bzw. Ausbau der ärztlichen
Machtposition. Ein vermeindlicher "Lebensschutz" kann nur vorgetäuscht
sein, wenn Herr Hefty zu Besten gibt, Zitat:
"Die Verfügung müsste genauso verbindlich sein für den Fall
dass der Patient lebensverlängernde und damit kostensteigernde Behandlung
im Rahmen des dereinst medizinisch Möglichen verlangt." Und weiter unten:
"Die sozialen Folgen wären unabsehbar."
Ganz offen soll damit im Vorfeld ausgeschlossen werden, dass eine Person für
sich entscheidet, dass der eigene Tod nur eingetreten ist, wenn Herz- UND Hirntod
festgestellt worden sind und damit eine Organentnahme für die medizinische
Verwertung ausgeschlossen wird.
Zynisch kann nur noch genannt werden, wenn Herr Hefty rhetorisch fragt, Zitat:
Kann der Staat ein Dokument des Nichtwissens anerkennen und über Rechtsgüter
mit Verfassungsrang wie die Berufsausübung des Arztes stellen?
Da bleibt einem nur die Gegenfrage, warum dann nicht auch die Gaskammer wieder
in Betrieb genommen werden soll, damit der Henkers seinen Beruf ausüben
könne.