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Sendung vom 08.02.2007
Patientenverfügung - Ärztemacht - Kabarett

01 Intro 0:52

02 Musik: Bad Religion – "Social Suicide" 1:34

03 Infos zur Patientenverfügung I 2:58 Audio Text
04 Musik: Bad Religion – "Punk Rock" 2:24

05 Infos zur Patientenverfügung II 1:40 Audio Text
06 Musik: Bad Religion – "No Control" 1:44

07 Infos zur Patientenverfügung III 3:36 Audio Text
08 Musik: Bad Religion – "Los Angeles is Burning" 3:20

09 Kabarett: Georg Schramm (1) 29:47
Text
10 Musik: Sido – "Ich Hasse Dich" 2:23

11 Kabarett: Georg Schramm (2) 2:30

12 Info: Forensiknotruf 1:06 Audio Text
13 Musik: Sido – "Mein Testament" 4:16

14 Outro 0:51

Infos zur Patientenverfügung I
Autor: Rene Talbot
Länge 2:58
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Die große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass es in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung geben soll. Weil es dazu bisher in allen Parteien unterschiedliche Positionen gab, wurde inzwischen im Bundestag vereinbart, dass es in dieser Frage keinen Fraktionszwang geben soll.
Abzusehen ist, dass der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2004 inzwischen von dem rechtspolitischen Sprecher der SPD Fraktion im Bundestag, Joachim Stünker, minimal verbessert übernommen wird. Dieser Entwurf wird von der Mehrheit der SPD und FDP Fraktion unterstützt. und hat insbesondere KEINE Reichweitenbegrenzung. Reichweitenbegrenzung nennt man den Versuch der Gegner des Stünkerentwurfs eine Patientenverfügung nur in einer nach bestem medizinischen Wissen unumkehrbaren Sterbephase eines Menschen gelten zu lassen. Eventuelle Bevollmächtigte oder Betreuer müssen sich an diese Patientenverfügung halten, wenn dem nicht eine aktuelle Willensäußerung des Betroffenen entgegensteht, obwohl der Betroffene sich nicht mehr äußern kann, oder ihm die Fähigkeit zur Einwilligung in ärztliche Behandlungsmaßnahmen einfach abgesprochen wurde. Dies ist die übliche Masche, mit der psychiatrische, folterartig erlebte Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden. Richter nicken die Misshandlung dann nahezu immer ab, weil der Zustand der Person ja ärztlicherseits als angebliche Geisteskrankheit begutachtet wurde.
Deshalb wird der Stünkervorschlag von einer breiten Koalition der Organisationen von Betroffenen vehement unterstützt: Schon im März 2005 haben in inzwischen veröffentlichten Briefen an alle Abgeordneten sowohl die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, wie die Grauen Panther, die Irren-Offensive und die Landesverbände Psychiatrie-Erfahrener Nordrhein-Westfalen, Berlin-Brandenburg, Rheinland-Pfalz und des Saarlands klar Stellung gegen eine Reichweitenbegrenzung bezogen.
Diesen Februar wird voraussichtlich der CDU Abgeordnete Bosbach seinen Entwurf für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung MIT Reichweitenbegrenzung vorlegen. Er wird mit einer weiteren verschärfenden Einschränkung von einer Minderheit in der SPD um die Abgeordneten Rene Röspel, Dr. Wodarg und Margot von Renesse unterstützt. Die PDS hat sich bisher weder einheitlich noch in markanten Einzeläußerungen positioniert. Die Grünen sind definitiv gespalten: z.B. ist deren rechtspolitischer Sprecher, Jerzy Montag, für den Stünkerentwurf, jedoch z.B. Volker Beck bisher dagegen.

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Infos zur Patientenverfügung II
Autor: Rene Talbot
Länge 1:40
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Inzwischen wird das Thema gesetzliche Regelung der Patientenverfügung auch in der Presse diskutiert. So hat die Westdeutsche Allgemeine Zeitung am Freitag den 26. Januar als Thema des Tages der Patientenverfügung zwei volle Seiten gewidmet. Am Montag den 29. Januar erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein Leitartikel auf der ersten Seite. Unter dem Titel "Ein Dokument des Nichtwissens" lässt der Autor Georg Paul Hefty die Katze aus dem Sack, um was es tatsächlich in der Auseinandersetzung NUR geht: Um den Erhalt, bzw. Ausbau der ärztlichen Machtposition. Ein vermeindlicher "Lebensschutz" kann nur vorgetäuscht sein, wenn Herr Hefty zu Besten gibt, Zitat:
"Die Verfügung müsste genauso verbindlich sein für den Fall dass der Patient lebensverlängernde und damit kostensteigernde Behandlung im Rahmen des dereinst medizinisch Möglichen verlangt." Und weiter unten: "Die sozialen Folgen wären unabsehbar."
Ganz offen soll damit im Vorfeld ausgeschlossen werden, dass eine Person für sich entscheidet, dass der eigene Tod nur eingetreten ist, wenn Herz- UND Hirntod festgestellt worden sind und damit eine Organentnahme für die medizinische Verwertung ausgeschlossen wird.

Zynisch kann nur noch genannt werden, wenn Herr Hefty rhetorisch fragt, Zitat:
Kann der Staat ein Dokument des Nichtwissens anerkennen und über Rechtsgüter mit Verfassungsrang wie die Berufsausübung des Arztes stellen?
Da bleibt einem nur die Gegenfrage, warum dann nicht auch die Gaskammer wieder in Betrieb genommen werden soll, damit der Henkers seinen Beruf ausüben könne.

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Infos zur Patientenverfügung III
Autor: Rene Talbot
Länge 3:36
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Die Diskussion wird weniger sachlich als vielmehr emotional geführt, warum? Weniger weil es um den Umgang mit dem eigenen Leben geht - das könnte man ja so, wie so, in einer dann gültigen eigenen Verfügung regeln, sondern weil es

a) um die Regelungen für die Anderen geht. Herr Hefty von der F A Z hat da die Hosen runter gelassen, dass es ihm AUSSCHLIESSLICH um die Verteidigung der ärztlichen Machtstellung geht , wenn er befürchtet, dass Patienten sich mit einer wirksamen Verfügung selbstverständlich auch mehr ärztliche Leistung wünschen könnten.

b) Es gibt ein Wissen um die Schuld an den systematischen Mordaktionen an Psychiatrisierten in Deutschland. Diese Schuld ist aber NICHT eingestanden, sondern wird weiter vertuscht, wie es das Scheitern des "Haus des Eigensinns", die Staatsschutzaktionen gegen die Bonhoeffer Büsten etc. gezeigt haben. Sie kommt sogar "verkehrt" zurück in den Bemühungen eines Volker Beck, Erika Feyerabend, Oliver Tolmein etc., die sich als "Lebensschützer" gerieren und ihre Reichweitenbegrenzung als angebliche "Lehre" aus der "Euthanasie" bezeichnen.

Das begrüßenswerte Bedürfnis nach einer Anti-Nazi-Position ist meiner Ansicht nach hoffentlich die treibende Kraft für deren Engagement. Deshalb denke ich, es ist wichtig, den tatsächlichen Anti-Nazi Standpunkt aufzuzeigen.
Denn der Stünker-Entwurf ist gerade KEIN Angriff auf das Lebensrecht, weil dazu die Tötung auf Verlangen straffrei, bzw. enttabuisiert werden müsste. Im Gegenteil geht es den Stünker Gegnern tatsächlich um die gesetzliche Festschreibung einer Lebenspflicht, bzw. Pflicht zu leben, wenn sie eine Reichweitenbegrenzung durchsetzen wollen. Diese Lebenspflicht ist sicherlich plausibel religiös zu begründen, aber, und das ist der springende Punkt, genau die Säkularisierung, die Trennung von Kirche und Staat verbietet es kategorisch, daraus eine staatlich/gesetzliche geregelte Pflicht zu machen. Eine solche Pflicht haben dem Grunde nach, nur ins geradezu paradoxe Extrem überzogen, die Nazis verschärft, indem sie die Lebenspflicht als "Wehrpflicht/Tötungspflicht Anderer" dadurch durchzusetzen versuchten, dass sie einen (gescheiterten) Selbsttötungsversuch mit der Todesstrafe ahndeten. Davor und danach waren und sind es "nur" die psychiatrischen Straflager, die diese staatlich/gesetzlich sanktionierte Lebenspflicht verbrämt als angebliche "medizinische Hilfeleistungspflicht" durchsetzen sollen.

Offenkundig wird das Interesse an der Erhaltung bzw. dem Ausbau der Lebenspflicht der Stünker Gegner daran, dass sie dann, und nur dann, wenn diese Pflicht nicht mehr erfüllbar ist, also dann, wenn ein Sterbeprozess nach menschlichem Ermessen unumkehrbar eingesetzt hat, die Patientenverfügung gelten lassen wollen. Der wirklich Konsequente, der nur Lebensschützer sein will, dürfte auch diese Entscheidung nicht zulassen, wie es in Italien Gesetz ist. Auch daran sieht man, es geht gerade NICHT um Lebensschutz, sondern um Lebenspflicht.

Ich denke, der Verweis ist angebracht, dass nach dem Nazi-Horror nicht zufällig der Existentialismus als Anti-Nazi Bewegung entstand: Er betonte die Autonomie gegen den gesellschaftlichen Zugriff auf die Person. Er ist im Kern eine Verweigerung der ob religiös oder staatlich/gesellschaftlich verordneten Lebenspflicht.

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Kabarett: Georg Schramm (1)
Autor: Thomas Schramm
Länge 29:47
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Wir freuen uns, dass der Dissidentenfunk von dem Kabarettisten Georg Schramm die Erlaubnis bekommen hat, aus seinem Programm "Thomas Bernhard hätte geschossen" eine halbe Stunde O-Töne zu präsentieren.

Zitate aus der Stuttgarter Zeitung vom 25.6.2005:
...Mit der Kritik am Krankheits-Business hat für Schramm alles angefangen. Mitte der achtziger Jahre hielt er die Laudatio auf einen Kollegen in der Reha-Klinik am Bodensee, in der Schramm zwölf Jahre als Psychologe arbeitete. Eine Konstanzer Theatergruppe fragte ihn danach, ob er nicht mitspielen wolle - Schramms zweite Karriere als Kleinkünstler begann...

...Wenn das Scheinwerferlicht angeht, wird der zurückhaltende Familienvater zum Tier. Vor allem wenn es um sein Lieblingsthema geht - das Gesundheitssystem. Dessen explodierende Kosten hätten vor allem mit der Korruption von Ärzteschaft und Pharmaindustrie zu tun. Zwanzig Milliarden Euro Steuerzahlergeld koste das, dieselbe Summe werde für unnötige Medikamente ausgegeben, die nur auf dem Markt seien, um der Branche saftige Profite zu bescheren. Deswegen brauche man mehr Geld vom Bürger: "Wir werden systematisch ausgeplündert und betrogen." Das ist dann einer dieser Augenblicke, in denen das Publikum nicht lacht, sondern sich fragt, ob das stimmen kann oder der Mann dort oben auf der Bühne wahnsinnig sei. Georg Schramm kalkuliert das natürlich ein, holt einen Zettel aus dem Revers aus dem Bericht einer Sonderkommission des Bundeskriminalamts: "Unser Gesundheitssystem ist systematisch korrupt und in den Händen der organisierten Kriminalität."..

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Kabarett: Georg Schramm (2)
Autor: Georg Schramm
Länge 2:30

aus seinem Programm "Thomas Bernhard hätte geschossen"


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Info: Forensiknotruf
Länge 1:06
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- und die letzte Meldung für heute:
Es gibt eine

Forensik Notrufnummer: 030-818 213 90


Wenn man als Verdächtigter einer Straftat Probleme mit Staatsanwaltschaft, Polizei, Gerichten hat und - egal aus welchen Gründen - befürchtet, psychiatrisch/forensisch begutachtet zuwerden, hilft die Hotline des "Arbeitskreis Anwälte Psychiatrierecht", einen geeigneten Verteidiger zu finden. Dafür bitte diese Notrufnummer anrufen.

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