Na Sylvia, was
gibt´s Neues von der Patientenverfügung zu
berichten?
Da hat sich was interessantes bei den Ärzten
getan und zwar
will eine Gruppe von ihnen sich jetzt selbst verpflichten, die
Selbstverständlichkeit endlich wahr zu machen, den Willen eines
Patienten nicht
zu brechen, sondern zu beachten. Darüber berichtet
Die Welt am 28. September 2007:
Berlin
- Im Streit über Patientenverfügungen zum Abbruch
lebenserhaltender Maßnahmen gehen angesehene Mediziner in die
Offensive. In
Berlin wurde am Donnerstag eine Erklärung vorgestellt, mit der
sich Ärzte von
sich aus verpflichten, den vorab schriftlich verfügten Willen von
Patienten zu
befolgen, die sich nicht mehr äußern können. In dem
"Lahrer Kodex",
der am Herzzentrum im badischen Lahr entwickelt wurde, heißt es:
"Ich
verpflichte mich, den Willen meiner Patienten zu achten und ihm im
Rahmen des
medizinisch wie rechtlich Möglichen zu entsprechen. Falls ein
Patient
entscheidungsunfähig ist, werde ich eine vorher vorgelegte
Patientenverfügung
respektieren, sofern diese aktuell und auf die gegebene Situation
anwendbar
ist."
Damit
nehmen die Mediziner indirekt Partei in der Debatte
des Bundestags, der sich demnächst zwischen drei
Gesetzentwürfen entscheiden
soll. Die Ärzte distanzieren sich von dem Entwurf aus der Union,
wonach eine
Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
nur dann verbindlich
sein soll, wenn die Krankheit "einen irreversibel tödlichen
Verlauf"
genommen hat. Gegenüber dieser Reichweitenbegrenzung heißt
es im Kodex:
"Eine prinzipielle Beschränkung der Reichweite von
Patientenverfügungen
auf bestimmte Krankheitsbilder oder -zustände lehne ich ab. Eine
solche
vorzunehmen, ist nur dem Patienten selbst vorbehalten."
Weil
die Kodex-Unterzeichner die Rolle der
Vormundschaftsgerichte auf wenige Streitfälle begrenzen wollen,
entfernen sie
sich auch vom zweiten Unionsentwurf, der den Gerichten mehr Gewicht
beimisst.
Daher deutet der Kodex in die Richtung des vom SPD-Innenpolitiker
Joachim
Stünker verfassten Entwurfs, nach dem Verfügungen stets
bindend sind, sofern
sie der aktuellen Lage des Patienten entsprechen und keine
Willensänderung zu
erkennen ist.
Unterstützt wird der Kodex unter
anderem vom ärztlichen
Leiter des Deutschen Herzzentrums Berlin, Roland Hetzer, vom Berliner
Palliativmediziner Christof Müller-Busch, der früheren
Bundesjustizministerin
Herta Däubler-Gmelin, dem Schauspieler Michael Lesch, der
grünen-nahen
Heinrich-Böll-Stiftung sowie der Krankenkasse DAK. Die Initiatoren
hoffen, dass
viele Ärzte per Unterzeichnung signalisieren, dass "der Wille des
Patienten
oberste Priorität hat und die Verfügung verbindlich ist", wie
der Leiter
der Rettungsstelle am Berliner Urban-Krankenhaus, Michael de Ridder,
erklärte.
Zwar entspricht der Kodex in weiten Teilen den Richtlinien der
Bundesärztekammer, doch anders als diese halten die Unterzeichner
eine
gesetzliche Regelung für erforderlich. Diese, so de Ridder,
müsse
"liberal" sein und vom Patienten ausgehen.
Durch diese Erklärung am Ende wird deutlich,
dass es sich
bei dem Vorgehen dieser Ärztegruppe um eine Unterstützung
für den Gruppenantrag
von Stünker, Montag, Kauch und Jochimsen handelt.
Überraschend ist nur, dass auch Frau Däubler-Gmelin sich
dieser Sichtweise nun angeschlosssen hat, da sie bisher gegen eine neue
gesetzliche Regelung war.
Durch die Pressekonferenz und die entsprechende Wiedergabe in den Medien, ist anzunehmen,
dass die Gruppe die Gefahr abgewehrt hat, dass ihr Vorstoß
Vorwand werden könnte,
zu behaupten, es werde jetzt gar keine gesetzliche Regelung der
Patientenverfügung
mehr benötigt, da die Ärzte selber alles auf freiwilliger
Basis geregelt
hätten.
Der nächste Schritt in dem
Gesetzgebungsverfahren wird sein,
dass endlich die drei existierenden Gruppenanträge auch offiziell
im Bundestag
eingebracht werden.
Eine
Nachfrage beim Abgeordneten Ihres Vertrauens
kann da nur förderlich sein, damit endlich die Karrre aufs Gleis
geschoben wird.